SÄUGETIERE

Links

Apps

** kostenpflichtig

Unterlagen

  • ...

Material

  • ...


Geschützte Tierarten

Der Schutzstatus einzelner Tierarten ist in der Schweiz einerseits auf Bundesebene anderseits auch kantonal geregelt. Die im TECHNIX gekennzeichneten Tierarten sind jene, die auf Bundesebene geschützt sind. Beispiel: Die Gämse ist im Kanton Zürich geschützt (Sichtungen bitte melden 😄) im Kanton Graubünden hingegen wird diese aktiv bejagt.


Korrigenda

Bei den Vermassungen der Trittsiegel haben sich folgende Copy-Paste-Fehler eingeschlichen:

  • S. 159: Trittsiegel Igel beträgt ca. 3 cm (nicht 8 cm)
  • S. 160: Trittsiegel Eichhörnchen beträgt ca. 5 cm (nicht 8 cm)
  • S. 160: Trittsiegel Hase beträgt ca. 6 cm (nicht 8 cm)
  • S. 161: Trittsiegel Reh beträgt ca. 4 cm (nicht 8 cm)